Chalet-News   ---   Archiv 2020   ---    08.05.2020

Corona-Lockdown: „Chalet im Rosengarten“ - aktuelle Infos zur Wiedereröffnung

Aufgrund vieler Nachfragen: Mit dem „5 Stufen-Plan - Neuer Alltag in Niedersachsen“ vom 04.05.2020 will die Landesregierung in Niedersachsen die Corona-Einschränkungen allmählich lockern. Das „Chalet im Rosengarten“ freut sich darauf, Sie bald wieder Willkommen heißen zu können.
 

Liebe Gäste und Freunde des „Chalet im Rosengarten“!  

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat nicht nur das öffentliche, sondern auch das private Leben von uns allen mächtig durcheinander gewirbelt. In Niedersachsen ist es per Runderlaß des niedersächsischen Gesundheitsministeriums „[...] Vermietern von Ferienwohnungen, von Ferienzimmern, von Übernachtungs-und Schlafgelegenheiten und vergleichbaren Angeboten [...] untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen [...]“.  

Diese Verordnung gilt bis einschließlich 10. Mai 2020.  


Eine neue Verordnung ist für den 11. Mai 2020 angekündigt
 

Mit dem „5 Stufen-Plan - Neuer Alltag in Niedersachsen“ vom 04.05.2020 will die Landesregierung in Niedersachsen die Corona-Einschränkungen allmählich lockern. Der „5 Stufen-Plan“ sieht vor, daß ab dem 11.05.2020 unter anderem eine Beherbergung zu touristischen Zwecken in Ferienwohnungen und -häusern [Auflage: mindestens 7 Tage Wiederbelegungssperre] wieder zugelassen ist.  

Infolge der Maßnahmen zur Verlangsamung des Infektionsgeschehens ist auch das „Chalet im Rosengarten“ in dieser Woche daher noch geschlossen, doch die Vorbereitungen für die Wiedereröffnung sind in vollem Gange.  

Die für den 11. Mai 2020 angekündigte Verordnung bestimmt daher den bevorstehenden Wiedereröffnungstermin. Aktuell gehe ich davon aus, daß ab Mitte Mai 2020 Buchungen wieder möglich sein werden. Ich freue mich darauf, Sie in Kürze wieder als Gäste begrüßen zu dürfen.
 

Corona-Storno-Bedingungen  

Die niedersächsische Landesregierung weist ausdrücklich darauf hin, daß bei einem erneuten, verstärkten Infektionsgeschehen auch Verschärfungen wieder möglich sein können.  

Angesichts dieser anhaltenden Unsicherheit durch das Corona-Virus gelten bei Buchungen für Juni, Juli und August 2020 angepaßte Storno-Bedingungen: Bis zu 3 Tagen vor Ihrer Anreise können Sie kostenlos umbuchen oder stornieren. So ist eine kurzfristige Anpassung Ihrer Urlaubspläne auch dann möglich, wenn es wieder zu Verschärfungen bei den Corona-Maßnahmen kommen sollte.
 

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich alles Gute und ... „Bitte bleiben Sie gesund!“  

Ihre Sabine Linker  

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